Informationen zur Anwendung : |
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Bei einem Arbeitsunterbruch
muss jede Periode separat berechnet werden. |
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Diese Kalkulationshilfe kann nicht für
Personen angewendet werden, die Kranken- oder Unfalltaggeld beziehen. |
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Bei Personen, die das Rentenalter erreichen
(64 Jahre bei Frauen, 65 Jahre bei Männern), muss die Kalkulation
bis zum Ende des Monats getätigt werden, in dem das Rentenalter
erreicht wird. Die Weiterführung der Beitragszahlung nach dem ordentlichen Rentenalter erfolgt auf der gleichen Regel bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Spätestens wird sie am Monatsende im Alter von 70 Jahren eingestellt. |
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Sämtliche Kalkulationen basieren
auf den BVG Parametern für
das Jahr 2023. |